Allgemeine Geschäftsbedingungen



   

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1. Geltungsbereich

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen des freiberuflichen IT Senior Consultants Herrn Edgar Gierth (im Folgenden: „Gierth IT-Consulting“) gelten für sämtliche Angebote, Aufträge und Leistungen betreffend die Konfiguration von Software, die Beratung, die Konzeption, Installationsplanung, Implementierung und Konfiguration der von uns unterstützten Produkte, erforderliche Tests sowie Anwendungssoftwareunterstützung, als auch entwickelter Skripte, die wir für unsere Kunden als Dienstleistungen erbringen (im Folgenden „Leistungen“).

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.3 Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende AGB unserer Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir diesen nicht widersprechen. Auch durch vorbehaltslose Auftragsannahme oder Auftragsdurchführung werden diese nicht Vertragsinhalt.


2. Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, falls nicht ausdrücklich anders erklärt.

2.2 Mit der Auftragserteilung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot, das wir binnen fünf Werktagen annehmen können. Der Vertrag kommt mit Zugang unserer Auftragsbestätigung beim Kunden zustande. Die Auftragsbestätigung kann per Post, Telefax oder E-Mail übersandt werden.

2.3 Umfang und Gegenstand unserer Leistungen bestimmen sich ausschließlich nach der Auftragsbestätigung. Den Angeboten beigefügte Unterlagen dienen lediglich der Information des Kunden und sind auf Verlangen von Gierth IT-Consulting zurückzugeben.

2.4 Änderungen des Auftrags bedürfen der Schriftform.

2.5 Mitarbeiter und Handelsvertreter der Gierth IT-Consulting sind nicht zum Vertragsabschluss bevollmächtigt.


3. Gegenstand unserer Leistungen

3.1 Gegenstand unserer Leistungen ist die individuelle Konfiguration von Software, die Beratung, Installationsplanung, Implementierung und Konfiguration der von uns unterstützten Produkte, erforderliche Tests sowie die Anwendungssoftwareunterstützung.

3.2 Umfang und Gegenstand unserer Leistungen bestimmen sich ausschließlich nach der Auftragsbestätigung. Teilleistungen sind möglich.

3.3 In der Auftragsbestätigung genannte Liefer-/Leistungstermine sind unverbindlich, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3.4 Wird im Einzelfall ein verbindlicher Liefer-/Leistungstermin vereinbart, setzt die fristgerechte Erbringung der Leistung voraus, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach Ziff. 4 rechtzeitig nachkommt.

3.5 Verzögerungen der Auftragsdurchführung aufgrund von Betriebsstörungen, soweit sie nicht vorhersehbar waren, sowie aufgrund von Streiks, Aussperrungen, behördlichen Verfügungen und Fällen höherer Gewalt befreien Gierth IT-Consulting für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistungserbringung. Wird die Auftragserbringung um mehr als einen Monat verzögert, sind Gierth IT-Consulting und der Kunde berechtigt, hinsichtlich der betroffenen Leistung vom Vertrag zurückzutreten.


4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die im Angebot beschriebenen erforderlichen Infrastrukturbedingungen zur Installation und Wartung der Software durch Gierth IT-Consulting im Zeitraum der Auftragsdurchführung funktionsfähig zur Verfügung zu stellen.

4.2 Der Kunde gestattet dem Personal von Gierth IT-Consulting nach dessen Wahl vor Ort oder per direktem Fernzugriff den Zugang zu den IT-Systemen, auf denen die Software installiert ist, deren Bereitstellung und Wartung Gegenstand des Auftrags ist. Der Kunde hält außerdem die für die Durchführung örtlicher Pflege- und Wartungsarbeiten notwendigen technischen Einrichtungen funktionsbereit vor (insbesondere Stromversorgung, Telekommunikationsverbindungen und Datenanbindungen) und stellt diese auf eigene Kosten zur Verfügung.

4.3 Gierth IT-Consulting benennt dem Kunden einen Ansprechpartner. Der Kunde benennt Gierth IT-Consulting einen seiner am Installationsort tätigen Mitarbeiter als Projektleiter, der befugt ist, Entscheidungen zu technischen und organisatorischen Fragen im Rahmen der Auftragsdurchführung zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Der Projektleiter des Kunden steht Gierth IT-Consulting auf Anfrage jederzeit zur Verfügung. Gierth IT-Consulting ist verpflichtet, den Projektleiter einzuschalten, wenn und soweit die Durchführung des Auftrags dies erfordert.

4.4 Bei Feststellung, Eingrenzung und Meldung von Fehlern oder sonstigen Mängeln hat der Kunde die zur Vertragssoftware gehörende Anwendungsdokumentation und Hinweise der Gierth IT-Consulting zu beachten. Der Kunde hat im Rahmen des Zumutbaren die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation der Fehler oder sonstigen Mängel zu treffen, insbesondere zur Dokumentation die Anfertigung eines Mängelberichts, von Systemprotokollen und Speicherauszügen, die Bereitstellung der betroffenen Eingabe- und Ausgabedaten sowie von Zwischen- und Testergebnissen.

4.5 Gierth IT-Consulting wird von der Pflicht zur Leistungserbringung frei, soweit der Kunde den vorstehenden Mitwirkungspflichten nicht vollständig, oder in Teilen nicht nachkommt.

4.6 Gierth IT-Consulting unterstützt nur die Software/Anwendungen, die durch Gierth IT-Consulting installiert und konfiguriert werden bzw. wurden. Für Produkte die Gierth IT-Consulting nicht installiert oder konfiguriert hat, auch wenn diese in Interaktion mit dem/den durch Gierth IT-Consulting installierten Produkt/en stehen, trägt der Kunde die alleinige Verantwortung.


5. Honorar

5.1 Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

5.2 Falls im Einzelfall nicht anders vereinbart, werden unsere Leistungen nach Aufwand vergütet.

5.3 Soweit nach Zeitaufwand vergütet wird, richten sich Abrechnungsintervalle; Stundensätze, Reisekosten und Nebenkosten nach den in der Auftragsbetätigung aufgeführten Sätzen der Gierth IT-Consulting.

5.4 Bei Abrechnung nach Zeitaufwand erfolgt die Abrechnung auf Tages- oder Stundenbasis. Ein Arbeitstag beinhaltet 8 Arbeitsstunden.

5.5 Wird die Leistung auf Wunsch des Kunden an einem Samstag oder in der Zeit von 18.00 bis 8.00 Uhr erbracht, wird ein Zuschlag von 50% des vereinbarten Stunden- oder Tagessatzes fällig. Wird die Leistung auf Wunsch des Kunden an einem Sonn- oder Feiertag erbracht, wird ein Zuschlag von 100% des vereinbarten Stunden- oder Tagessatzes fällig.

5.6 Wird die Leistung auf Wunsch des Kunden an hohen kirchlichen Feiertagen (Karfreitag, Ostersonntag, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag) erbracht, wird ein Zuschlag von 200% des vereinbarten Stunden- oder Tagessatzes fällig.

5.7 Storniert der Kunde einen Auftrag weniger als 3 Tage vor der geplanten Ausführung der Leistungen, ist er zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass Gierth IT-Consulting Aufwendungen erspart hat oder durch anderweitigen Einsatz der Arbeitskräfte teilweise oder vollständig kompensiert worden ist. Mindestens hat der Kunde jedoch die Vergütung nach

5.8 zu entrichten.

5.8 Storniert der Kunde einen Auftrag mehr als 3 Tage vor der geplanten Ausführung der Leistungen, ist der für die Planung und/oder Durchführung des Auftrags bereits entstandene Aufwand zu vergüten.

5.9 Wird auf Wunsch des Kunden ein vereinbarter Termin für die Ausführung des Auftrags verschoben, hat der Kunde Gierth IT-Consulting Reise- und Übernachtungskosten zu erstatten, die Gierth IT-Consulting an Mitarbeiter oder Dritte zu zahlen hat, weil die Reise nicht mehr kostenfrei stornierbar oder umbuchbar war. Gierth IT-Consulting bemüht sich, die für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Mitarbeiter anderweitig einzusetzen. Gelingt dies nicht, hat der Kunde die Kosten und den Aufwand zu ersetzen, der dadurch entsteht, dass die eingeplanten Mitarbeiter nicht oder teilweise nicht anderweitig eingesetzt werden können.

5.10 Sind infolge von technischen Gegebenheiten, die der Kunde nicht oder nicht vollständig mitgeteilt hat und die nicht offensichtlich waren, Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags erforderlich, hat der Kunde den hierfür anfallenden Mehraufwand und die Mehrkosten gesondert zu vergüten.

5.11 Die Vergütung wird monatlich in Rechnung gestellt. Jeder Rechnung ist ein Leistungsnachweis über die im Abrechnungszeitraum erbrachten Leistungen beigefügt. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Leistungsnachweise.


6. Zahlungsbedingungen

6.1 Für sämtliche Verträge und vorvertragliche Verhandlungen gilt ausschließlich der Euro als Währung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.

6.2 Zahlt der Kunde in einer anderen Währung als dem Euro der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, hat der Kunde die entstehenden Wechsel- und Umrechnungskosten zu tragen.

6.3 Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung binnen der vereinbarten Frist fällig. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen über den Zahlungsverzug.

6.4 Wir sind jederzeit berechtigt, Vorauszahlungen in angemessener Höhe für die von uns zu erbringenden Leistungen und die im Rahmen der Auftragsdurchführung zu tätigenden Aufwendungen (Materialkosten, etc.), zu verlangen. Wir sind berechtigt, erst nach Eingang der Vorauszahlung tätig zu werden.

6.5 Bereits geleistete Vorauszahlungen werden von der Schlussrechnung in Abzug gebracht.

6.6 Dem Kunden stehen ein Zurückbehaltungsrecht sowie das Recht zur Aufrechnung nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt sind oder auf Gewährleistungsansprüchen beruhen.

6.7 Die Kosten für die Diskontierung und die Einziehung von Wechseln, Schecks und anderen Anweisungspapieren trägt der Kunde, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgehalten ist.


7. Rechte an Standard- und Individualsoftware

7.1 Die Software wird vom Kunden zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass sämtliche im Rahmen des Dienstleistungsvertrags von Gierth IT-Consulting erbrachte Tätigkeiten vom Nutzungsrecht des Kunden an der Software gedeckt sind.

7.2 Gierth IT-Consulting stellt sicher, dass die im Rahmen der Auftragserbringung erbrachten Leistungen und verwendeten Programme, Programmteile oder Anwendungen nicht gegen Rechte Dritter verstoßen.

8. Nutzungsrecht

Der Kunde erwirbt an den Ergebnissen der Dienstleistung durch Gierth IT-Consulting mit Zahlung der vereinbarten Vergütung ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, räumlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für die interne Nutzung. Im Übrigen verbleiben die Rechte bei Gierth IT-Consulting.


9. Geheimhaltung und Datenschutz

9.1 Gierth IT-Consulting ist verpflichtet, die persönlichen und geschäftlichen Daten der Kunden, die Gierth IT-Consulting im Rahmen der Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln, es sei denn, dass der Kunde Gierth IT-Consulting von dieser Pflicht entbindet oder gesetzliche Verpflichtungen zur Offenlegung, z.B. gegenüber Behörden, bestehen.

9.2 Gierth IT-Consulting ist verpflichtet, alle im Rahmen der Auftragsdurchführung erlangten Kenntnisse von Betriebsgeheimnissen und von als vertraulich gekennzeichneten Dokumenten und Informationen nur zur Durchführung des Auftrags zu verwenden und – auch nach Beendigung des Auftrags – vertraulich zu behandeln.

9.3 Die zur Auftragsabwicklung erforderlichen Daten unserer Kunden verarbeiten wir unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.


10. Kündigung

10.1 Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

10.2 Zur Kündigung aus wichtigem Grund ist Gierth IT-Consulting insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde die zur Erbringung der Leistung erforderliche Mitwirkung nach vorheriger Mahnung unter Setzung einer angemessenen Frist verweigert, trotz Mahnung und Fristsetzung nicht fristgerecht leistet oder der Kunde in Vermögensverfall gerät.

10.3 Bei Kündigung des Kunden aus wichtigem, von Gierth IT-Consulting zu vertretenden Grund, ist Gierth IT-Consulting berechtigt, vom Kunden eine Vergütung für die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Teilleistungen insoweit zu verlangen, als diese für den Kunden objektiv verwertbar sind.

10.4 In allen anderen Fällen der vorzeitigen Beendigung sind die bereits erbrachten Teilleistungen vertragsgemäß zu vergüten.


11. Haftung

11.1 Gierth IT-Consulting haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

11.2 Auch bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung haftet Gierth IT-Consulting nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, lediglich bei Verletzung einer nicht vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung von Gierth IT-Consulting auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

11.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Gierth IT-Consulting nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt, mit dessen Entstehen gerechnet werden konnte.

11.4 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

11.5 Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

11.6 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Gierth IT-Consulting.


12. Haftungsbegrenzung

12.1 Bei einer Haftungsbegrenzung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden ist die Haftung pro Schadensereignis bei Sach- und Vermögensschäden auf 2. Mio. € begrenzt.


13. Verwaltungskosten

13.1 Werden Kosten für die Aufenthalserlaubnis außerhalb der Europäischen Union notwendig, so trägt der Auftraggeber die Verwaltungskosten für diesen Rechtsakt.

13.2 Entstehende Kosten für eine Arbeitserlaubgnis in einem Land außerhalb der Europäischen Union. so trägt der Auftraggeber die Verwaltungskosten für diesen Verwaltungsakt.

14. Gerichtsstand und Erfüllungsort

14.1 Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus dem Dienstleistungsvertrag ist der Sitz von Gierth IT-Consulting in 45257 Essen.

14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit dem Dienstleistungsvertrag entstehenden Streitigkeiten ist 45130 Essen.

14.3 Es gilt für sämtliche geschlossenen Verträge ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.